BGH, Urteil vom 19.12.2017 - XI ZR 152/17
LG Berlin 19. Februar 2015
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KG 8. Februar 2017
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BGH 19. Dezember 2017

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin begehrt Rückzahlung gezahlter Zinsen und Schadensersatz wegen eines 2007 geschlossenen, wechselkursbasierten Darlehensvertrags mit der Beklagten. Streitgegenstand sind die Wirksamkeit des Vertrags (§ 138 BGB) und Aufklärungspflichten aus einem Finanzierungsberatungsvertrag (§ 280 Abs. 1 BGB).

Entscheidungsgründe
Das Darlehen ist nicht sittenwidrig (§ 138 BGB), da kein auffälliges Missverhältnis bei Vertragsschluss vorlag und der Darlehensnehmer nicht chancenlos gestellt wurde. Die Beklagte verletzte jedoch ihre Aufklärungspflichten aus dem Finanzierungsberatungsvertrag, insbesondere hinsichtlich des fehlenden Zinsobergrenzrisikos und der langfristigen Wechselkursentwicklung. Ein Schadensersatzanspruch besteht, der auf die Mehrkosten der Finanzierung beschränkt ist.

Praxishinweis
Bei strukturierten Darlehen mit wechselkursabhängigen Zinsen sind Banken verpflichtet, Risiken und fehlende Zinsobergrenzen klar und umfassend zu erläutern. Aufklärungspflichtverletzungen begründen keinen Rückabwicklungsanspruch, sondern nur Ersatz der durch die Finanzierung entstandenen Mehrkosten.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 19.12.2017 - XI ZR 152/17
Gericht : BGH
Aktenzeichen : XI ZR 152/17
Entscheidungsdatum : 18. Dezember 2017
Amtliche Quelle :

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