BGH, Beschluss vom 07.05.2025 - 5 StR 72/25
BGH 7. Mai 2025
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BGH 19. Juni 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Revisionskläger wendet sich gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I. Er beantragt die Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist und legt mehrere Revisionsbegründungsergänzungen sowie weitere Eingaben vor.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird gemäß § 349 Abs. 2 StPO verworfen, da keine Rechtsfehler vorliegen. Eine Fristverlängerung der Revisionsbegründung ist nach der StPO nicht möglich. Wiedereinsetzung in die Frist scheidet aus, da die Revision form- und fristgerecht begründet wurde. Weitere Eingaben sind unzulässig.

Praxishinweis
Fristverlängerungen für die Revisionsbegründung sind unzulässig. Eine Wiedereinsetzung setzt das Vorliegen eines Ausnahmefalls voraus. Unzulässige oder verspätete Eingaben werden nicht berücksichtigt, was die Verteidigungsstrategie im Revisionsverfahren einschränkt.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 07.05.2025 - 5 StR 72/25
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : 5 StR 72/25
    Entscheidungsdatum : 6. Mai 2025
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text