BGH, Beschluss vom 13.02.2014 - IX ZB 23/13
AG Düsseldorf 7. Januar 2013
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LG Düsseldorf 1. März 2013
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BGH 13. Februar 2014

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Im Insolvenzverfahren eines Schuldners wurde nach Erteilung der Restschuldbefreiung die Nachtragsverteilung von Steuererstattungsansprüchen für die Veranlagungsjahre 2007 bis 2012 angeordnet. Streitgegenstand ist die Anordnung der Nachtragsverteilung für die Jahre 2011 und 2012.

Entscheidungsgründe
Das Gericht entscheidet unter Bezugnahme auf §§ 35, 287, 203 InsO, dass mit Erteilung der Restschuldbefreiung und Ablauf der Abtretungserklärung der Insolvenzbeschlag für Neuerwerb entfällt, auch wenn dieser nicht unter die Abtretung fällt. Steuererstattungsansprüche für 2011 und 2012 gehören daher nicht mehr zur Insolvenzmasse und dürfen nicht nachverteilt werden.

Praxishinweis
Nach Erteilung der Restschuldbefreiung ist der gesamte Neuerwerb des Schuldners ab Ablauf der Abtretungsfrist nicht mehr insolvenzbeschlagen (§ 287 Abs. 2, § 35 Abs. 1 InsO). Dies gilt auch für öffentlich-rechtliche Steuererstattungsansprüche, was die Nachtragsverteilung einschränkt.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 13.02.2014 - IX ZB 23/13
Gericht : BGH
Aktenzeichen : IX ZB 23/13
Entscheidungsdatum : 12. Februar 2014
Amtliche Quelle :

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