BSG, Urteil vom 19.06.2018 - B 1 KR 26/17 R
LSG Niedersachsen-Bremen 25. Juli 2017
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BSG 19. Juni 2018

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, Träger eines psychiatrischen Krankenhauses, verlangt von der beklagten Krankenkasse Vergütung für teilstationäre Behandlung eines Versicherten ohne vertragsärztliche Verordnung. Die Beklagte verweigert Zahlung mit Verweis auf fehlende Einweisung und MDK-Stellungnahme.

Entscheidungsgründe
Das LSG verneint die Erfordernis einer vertragsärztlichen Verordnung für den Vergütungsanspruch nach §§ 39 Abs. 1 S. 2, 108, 112 SGB V. Die Behandlung war erforderlich und wirtschaftlich. Die landesvertragliche Vorschrift (§ 3 Abs. 2 KHBV) ist bundesrechtswidrig, da sie eine Verordnung außerhalb von Notfällen voraussetzt, was das Bundesrecht nicht verlangt.

Praxishinweis
Krankenhäuser haben Anspruch auf Vergütung teilstationärer Leistungen auch ohne vertragsärztliche Verordnung, sofern die Behandlung erforderlich und wirtschaftlich ist. Landesvertragliche Verordnungszwänge sind unwirksam. Kostenzusagen der Krankenkasse sind für den Vergütungsanspruch entbehrlich.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BSG, Urteil vom 19.06.2018 - B 1 KR 26/17 R
    Gericht : BSG
    Aktenzeichen : B 1 KR 26/17 R
    Entscheidungsdatum : 18. Juni 2018
    Amtliche Quelle :

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