BGH, Urteil vom 06.12.2017 - I ZR 186/16
LG Frankenthal 22. Juli 2016
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BGH 6. Dezember 2017
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LG Frankenthal 4. Dezember 2018
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LG Frankenthal 15. Januar 2019

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Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin ist Inhaberin ausschließlicher Nutzungsrechte an dem Film „Konferenz der Tiere 3D“. Über den Internetanschluss des Beklagten wurden im März 2011 urheberrechtlich geschützte Dateifragmente des Films in einer Tauschbörse zum Herunterladen angeboten. Die Klägerin verlangt Schadensersatz und Abmahnkosten.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hebt die Klageabweisung auf und verweist zurück. Entscheidend ist, dass das Anbieten von Dateifragmente in einer Internettauschbörse eine Verletzung des Rechts zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. §§ 97 Abs. 2, 19a, 94 Abs. 1 UrhG darstellt. Die Haftung als Mittäter setzt ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken der Teilnehmer voraus, was bei Filesharing regelmäßig gegeben ist.

Praxishinweis
Teilnehmer von Internettauschbörsen haften regelmäßig als Mittäter für die öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke, auch wenn nur Dateifragmente angeboten werden. Die Abmahnung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gem. §§ 97, 97a UrhG ist daher zulässig und erfolgversprechend.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 06.12.2017 - I ZR 186/16
Gericht : BGH
Aktenzeichen : I ZR 186/16
Entscheidungsdatum : 6. Dezember 2017
Amtliche Quelle :

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