BGH, Beschluss vom 16.01.2025 - 4 StR 47/24
BGH 16. Januar 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Revisionskläger wurde wegen Nötigung, fahrlässiger Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Zudem ordnete das Landgericht seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) sowie eine Sperrfrist für die Fahrerlaubnis an.

Entscheidungsgründe
Die Revision führt zur Aufhebung der Unterbringung nach § 64 StGB, da die Urteilsgründe keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine günstige Behandlungsprognose enthalten. Die Kammer vernachlässigt die erforderliche Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit, insbesondere die langjährige Polytoxikomanie und den vorangegangenen Therapieabbruch.

Praxishinweis
Bei Anordnung der Unterbringung nach § 64 StGB ist eine umfassende Prognose unter Berücksichtigung aller günstigen und ungünstigen Umstände erforderlich. Unzureichende Begründungen zur Erfolgsaussicht der Maßregel führen zur Aufhebung und Rückverweisung zur erneuten Prüfung.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 16.01.2025 - 4 StR 47/24
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : 4 StR 47/24
    Entscheidungsdatum : 15. Januar 2025
    Amtliche Quelle :

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