BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R
SG Augsburg 30. Mai 2006
>
LSG Bayern 29. Juni 2007
>
BSG 16. Dezember 2008

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger bezieht ALG II und erhält ein Angebot einer Arbeitsgelegenheit nach § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II mit bis zu 30 Wochenstunden gegen Mehraufwandsentschädigung. Die Beklagte kürzt daraufhin seine Regelleistung gemäß § 31 Abs. 1 SGB II um 30 %. Streit besteht über die Zulässigkeit des zeitlichen Umfangs und die Wirksamkeit der Sanktion.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hält eine Arbeitsgelegenheit mit bis zu 30 Stunden wöchentlich grundsätzlich für zulässig, da keine gesetzliche Höchstgrenze besteht und die Eingliederungsleistung auf Erforderlichkeit und Eingliederungserfolg abstellt (§ 16 Abs. 3, § 31 SGB II). Die Sanktion setzt ein hinreichend bestimmtes Angebot und eine ordnungsgemäße Rechtsfolgenbelehrung voraus, deren Vorliegen das LSG nicht abschließend festgestellt hat.

Praxishinweis
Für die Kürzung von ALG II wegen Ablehnung einer Arbeitsgelegenheit ist ein konkret bestimmtes Angebot mit klarer Rechtsfolgenbelehrung erforderlich. Die Zumutbarkeit der Arbeitsgelegenheit bemisst sich an der Erforderlichkeit im Einzelfall, eine pauschale Begrenzung auf unter 30 Stunden besteht nicht.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge1

  • 1BSG, Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 47/08 REingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 24. Februar 2015

Über die Entscheidung

Zitat :
BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R
Gericht : BSG
Aktenzeichen : B 4 AS 60/07 R
Entscheidungsdatum : 15. Dezember 2008
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text