BVerfG, Entscheidung vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
BVerwG 28. März 2001
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BVerfG 28. März 2006

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin betreibt ein gewerbliches Wettbüro und begehrt die Erlaubnis zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten mit festen Gewinnquoten außerhalb des staatlichen Monopols in Bayern. Das Staatslotteriegesetz (§ 284 StGB i.V.m. Staatslotteriegesetz) sieht ein staatliches Monopol vor, das private Anbieter ausschließt.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverfassungsgericht hält das staatliche Wettmonopol für verfassungsgemäß, soweit es der Bekämpfung von Spielsucht und der Gefahrenabwehr dient. Das bestehende Monopol ist jedoch unzureichend am Ziel der Suchtprävention ausgerichtet, weshalb die Beschränkung der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG teilweise unverhältnismäßig ist. Der Gesetzgeber muss bis 31.12.2007 eine Neuregelung mit konsequenter Suchtbekämpfung vornehmen.

Praxishinweis
Das staatliche Sportwettenmonopol ist nur bei konsequenter Ausrichtung auf Suchtprävention verfassungsgemäß. Private Veranstalter dürfen bis zur Neuregelung nicht zugelassen werden, jedoch ist eine gesetzliche Anpassung erforderlich. Werbung und Angebotserweiterungen staatlicher Wetten sind bis dahin restriktiv zu handhaben.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BVerfG, Entscheidung vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Gericht : BVerfG
Aktenzeichen : 1 BvR 1054/01
Entscheidungsdatum : 27. März 2006
Amtliche Quelle :

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