BGH, Beschluss vom 15.03.2017 - XII ZB 109/16
OLG Bamberg 18. Februar 2016
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BGH 15. März 2017

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die geschiedenen Ehegatten stritten um nachehelichen Unterhalt und Versorgungsausgleich. Sie hatten 1995 einen notariellen Ehevertrag geschlossen, der u.a. Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich ausschloss. Hintergrund war eine Unternehmensumwandlung mit Anteilsübertragung an den Ehemann. Die Ehefrau ist schwerbehindert und bezieht Erwerbsminderungsrente.

Entscheidungsgründe
Das Gericht verwirft die Rechtsbeschwerde gegen den Versorgungsausgleich mangels Zulassung (§ 70 FamFG). Der Ehevertrag ist wegen Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs. 1 BGB) nichtig, da er eine kompensationslose Gesamtausschließung der Scheidungsfolgen vorsieht und die wirtschaftliche sowie soziale Überlegenheit des Ehemanns ausgenutzt wurde. Die subjektive Imparität der Ehefrau und die objektive Benachteiligung rechtfertigen die Unwirksamkeit.

Praxishinweis
Unternehmerische Eheverträge mit umfassendem Ausschluss von Scheidungsfolgen bedürfen sorgfältiger Prüfung auf Sittenwidrigkeit. Insbesondere bei einseitiger Benachteiligung und Ausnutzung wirtschaftlicher Überlegenheit droht Nichtigkeit. Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde erfordert klare Zulassungsentscheidung des OLG.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 15.03.2017 - XII ZB 109/16
Gericht : BGH
Aktenzeichen : XII ZB 109/16
Entscheidungsdatum : 14. März 2017
Amtliche Quelle :

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