BGH, Urteil vom 29.06.2016 - 2 StR 588/15
BGH 29. Juni 2016

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Beklagte stranguliert ihren multimorbiden Ehemann, der kurz zuvor einen Herzinfarkt erlitten hat und bewusstlos am Boden liegt. Der Todeseintritt ist unklar, ob durch Strangulation oder Herzinfarkt verursacht. Die Beklagte wird wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Entscheidungsgründe
Das Urteil wird aufgehoben, da der Rücktritt vom Versuch gem. § 24 Abs. 1 StGB nicht ausgeschlossen ist. Die Strafkammer hat unzureichend festgestellt, ob die Beklagte nach der letzten Ausführungshandlung bereits alles zur Tötung Erforderliche getan hatte. Zudem fehlen Erörterungen zur möglichen Lebensverkürzung durch Strangulation und zum Tatzeitpunkt des Herzinfarkts.

Praxishinweis
Bei versuchtem Totschlag mit unklarer Todesursache ist der Rücktrittshorizont sorgfältig zu prüfen. Fehlen Feststellungen zur Kausalität des Erfolgs und zur Vorstellung des Täters, kann ein strafbefreiender Rücktritt in Betracht kommen. Auch die mögliche Beschleunigung des Todes durch die Tat ist zu erörtern.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Urteil vom 29.06.2016 - 2 StR 588/15
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : 2 StR 588/15
    Entscheidungsdatum : 28. Juni 2016
    Amtliche Quelle :

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