BGH, Urteil vom 25.11.2020 - VIII ZR 252/18
LG Aachen 4. Juli 2017
>
OLG Köln 5. Juli 2018
>
BGH 25. November 2020

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger verlangt Schadensersatz nach fristloser Kündigung eines Kraftfahrzeug-Leasingvertrags wegen Zahlungsverzugs. Die Beklagte erhebt isolierte Drittwiderklage gegen die Verkäuferin des Fahrzeugs aus abgetretenen Sachmängelgewährleistungsrechten auf Rückzahlung des Kaufpreises. Die Vorinstanzen wiesen die Drittwiderklage ab und verurteilten die Beklagte zur Zahlung.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hält die isolierte Drittwiderklage für zulässig, da Kauf- und Leasingvertrag eng sachlich und rechtlich verknüpft sind und keine schutzwürdigen Interessen der Drittwiderbeklagten verletzt werden. Ein rückwirkender Wegfall der Geschäftsgrundlage des Leasingvertrags (§ 313 BGB) durch wirksamen Rücktritt vom Kaufvertrag kann den Schadensersatzanspruch des Klägers ausschließen. Die Berufung gegen die Abweisung der Drittwiderklage ist nicht unzulässig (§ 519 ZPO).

Praxishinweis
Leasingnehmer können isolierte Drittwiderklagen aus abgetretenen Gewährleistungsrechten gegen Verkäufer erheben, um Zahlungspflichten aus Leasingverträgen wegen Mängeln der Leasingsache zu entziehen. Die enge Verknüpfung von Kauf- und Leasingvertrag sowie der Rücktritt vom Kaufvertrag sind entscheidend für die Durchsetzbarkeit.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge2

  • 1Verkehrsrecht aktuellEingeschränkter Zugriff
    https://www.iww.de/va

  • 2Verkehrsrecht aktuellEingeschränkter Zugriff
    https://www.iww.de/va

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 25.11.2020 - VIII ZR 252/18
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VIII ZR 252/18
Entscheidungsdatum : 24. November 2020
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text