BGH, Urteil vom 05.04.2011 - XI ZR 201/09
BGH 5. April 2011

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Sachverhalt
Der Kläger verlangt vom Beklagten Rückzahlung eines Verbraucherdarlehens aus 1993 nebst Vertrags- und Verzugszinsen. Der Beklagte zahlte nur bis Oktober 1993, die Klägerin machte Ansprüche ab November 1997 geltend. Die Klage wurde in erster Instanz überwiegend stattgegeben, im Berufungsverfahren wegen Verjährung für Raten bis 2000 abgewiesen.

Entscheidungsgründe
Entscheidend ist die Anwendung

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Urteil vom 05.04.2011 - XI ZR 201/09
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : XI ZR 201/09
    Entscheidungsdatum : 5. April 2011
    Amtliche Quelle :

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