BGH, Urteil vom 28.06.2016 - X ZR 65/14
LG Düsseldorf 22. März 2013
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BGH 28. Juni 2016

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Kläger verlangen als Erben von dem Beklagten Rückzahlung eines Erlöses aus dem Verkauf von Investmentanteilen der Erblasserin, die dieser kurz vor deren Tod mit Vollmacht veräußerte. Der Beklagte beruft sich auf ein Schenkungsversprechen der Erblasserin.

Entscheidungsgründe
Das Berufungsgericht verneint einen Rückzahlungsanspruch wegen eines wirksamen Schenkungsvertrags. Der BGH hebt auf, da der Vertrag mangels notarieller Form nach § 311b Abs. 3 BGB nichtig ist. Die Heilung des Formmangels durch Vollzug gemäß § 518 Abs. 2 BGB greift nicht, da diese Vorschrift nur für Schenkungen i.S.d. § 518 Abs. 1 BGB gilt, nicht aber für Verträge mit umfassender Vermögensübertragung.

Praxishinweis
Schenkungsverträge über das gesamte gegenwärtige Vermögen bedürfen zwingend notarieller Form nach § 311b Abs. 3 BGB. Ein Vollzug der Schenkung heilt Formmängel nicht. Ohne Form ist die Vereinbarung nichtig und Rückforderung nach § 812 Abs. 1 BGB möglich.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 28.06.2016 - X ZR 65/14
Gericht : BGH
Aktenzeichen : X ZR 65/14
Entscheidungsdatum : 27. Juni 2016
Amtliche Quelle :

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