BGH, Urteil vom 17.09.2009 - I ZR 217/07
OLG Stuttgart 29. November 2007
>
BGH 17. September 2009

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin mahnt die Beklagte wegen unzureichender Angabe von Testfundstellen in Online-Werbung ab und verlangt Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Beklagte verweigert die Anerkennung des Unterlassungsvertrags und bestreitet die Angemessenheit der Vertragsstrafe unter Anrechnung eines Ordnungsgelds.

Entscheidungsgründe
Der BGH bestätigt den wirksamen Abschluss des Unterlassungsvertrags trotz verspäteter Annahme, da das Angebot unbefristet war (§ 147 Abs. 2, §§ 315 Abs. 1, 339 BGB). Die Zustellung der einstweiligen Verfügung vor Annahme begründet keinen Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB). Die Vertragsstrafe ist verwirkt, jedoch ist das bereits verhängte Ordnungsgeld bei der Bemessung der Vertragsstrafe nach billigem Ermessen zu berücksichtigen (§ 315 Abs. 1 BGB, § 890 ZPO).

Praxishinweis
Bei strafbewehrten Unterlassungserklärungen ist regelmäßig von einem unbefristeten Angebot auszugehen, das jederzeit angenommen werden kann. Erlass einer einstweiligen Verfügung vor Annahme schließt keinen Vertragsabschluss aus. Bei Vertragsstrafenbemessung ist ein bereits verhängtes Ordnungsgeld anzurechnen, um Doppelbestrafung zu vermeiden.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge4

  • 1Abmahnung nur mit Originalvollmacht?Eingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 2. September 2021

  • 2Abmahnung nur mit Originalvollmacht?Eingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 2. September 2021

  • 3Unterlassungserklärung: Rechtliches zur AnnahmeEingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 26. Januar 2013

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 17.09.2009 - I ZR 217/07
Gericht : BGH
Aktenzeichen : I ZR 217/07
Entscheidungsdatum : 16. September 2009
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text