BFH, Urteil vom 27.08.2014 - VIII R 6/12
FG Mecklenburg-Vorpommern 15. Dezember 2011
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BFH 27. August 2014

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Sachverhalt
Die Klägerin, eine aus sieben Rechtsanwälten bestehende GbR, erzielt Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und aus der Insolvenzverwaltung durch angestellte Rechtsanwälte. Das Finanzamt qualifiziert die Einkünfte wegen der Tätigkeit eines angestellten Insolvenzverwalters als gewerblich gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG um.

Entscheidungsgründe
Das Gericht verneint die Umqualifizierung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG aus Verhältnismäßigkeitsgründen, da die gewerblichen Umsätze des angestellten Insolvenzverwalters 3 % der Gesamtnettoumsätze und 24.500 EUR nicht überschreiten. Die freiberufliche Tätigkeit der Gesellschafter bleibt unberührt, da diese eigenverantwortlich tätig sind.

Praxishinweis
Eine Rechtsanwalts-GbR wird trotz Übertragung von Insolvenzverfahren an angestellte Anwälte nicht automatisch gewerblich, wenn die gewerblichen Umsätze geringfügig bleiben (unter 3 % und 24.500 EUR). Die Abfärbewirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG ist in solchen Fällen aus Verhältnismäßigkeitsgründen ausgeschlossen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Urteil vom 27.08.2014 - VIII R 6/12
Gericht : BFH
Aktenzeichen : VIII R 6/12
Entscheidungsdatum : 27. August 2014
Amtliche Quelle :

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