BFH, Beschluss vom 05.06.2019 - IX B 121/18
FG München 27. September 2018
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BFH 5. Juni 2019

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger versendet fristwahrend einen Schriftsatz über das beA, dessen Datei aufgrund unzulässiger Zeichen vom Intermediär-Server nicht an den BFH weitergeleitet wird. Eine Fehlermeldung erfolgt nicht, der Kläger erhält eine irrtümliche Versandbestätigung. Zudem begehrt er die Ablehnung einer Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit.

Entscheidungsgründe
Gemäß §§ 56 Abs. 2 Satz 4, 116 Abs. 3, 6 FGO ist Wiedereinsetzung von Amts wegen zu gewähren, da die Fristversäumnis unverschuldet durch technische Umstände verursacht wurde. Die Selbstentscheidung der abgelehnten Richterin über das Ablehnungsgesuch verstößt gegen § 51 Abs. 1 FGO i.V.m. §§ 44 Abs. 3, 45 ZPO, da eine inhaltliche Prüfung des Ablehnungsgrundes erforderlich war.

Praxishinweis
Bei fristwahrender beA-Übermittlung kann Wiedereinsetzung von Amts wegen in Betracht kommen, wenn technische Fehler und fehlende Hinweise vorliegen. Ablehnungsgesuche dürfen nicht durch den abgelehnten Richter selbst entschieden werden, wenn eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Ablehnungsgrund erforderlich ist.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Beschluss vom 05.06.2019 - IX B 121/18
Gericht : BFH
Aktenzeichen : IX B 121/18
Entscheidungsdatum : 4. Juni 2019
Amtliche Quelle :

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