BGH, Urteil vom 21.08.2023 - NotZ(Brfg) 4/22
OLG Köln 10. Februar 2022
>
BGH 14. November 2022
>
BGH 6. März 2023
>
BGH 21. August 2023
>
BVerfG 18. Oktober 2023
>
BGH 13. November 2023
>
BGH 22. Januar 2024
>
BGH 28. Mai 2024
>
BGH 24. Juli 2024
>
BVerfG 23. September 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, Anwaltsnotar, begehrt die Feststellung, dass sein Amt nicht mit Vollendung des 70. Lebensjahres gemäß §§ 48a, 47 Nr. 2 BNotO erlischt. Er rügt Altersdiskriminierung nach Art. 21 GrCh und Art. 1, 2 Abs. 2 Buchst. a RL 2000/78/EG angesichts eines angeblichen Nachwuchsmangels im Anwaltsnotariat.

Entscheidungsgründe
Die Altersgrenze ist nach ständiger Rechtsprechung mit deutschem Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar. Sie verfolgt ein legitimes Ziel (Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78) zur Verjüngung des Berufsstands und Verteilung der Berufschancen zwischen den Generationen. Trotz Bewerbermangels im Anwaltsnotariat bleibt die Altersgrenze erforderlich und angemessen, da sie die wirtschaftliche Etablierung jüngerer Notare sichert und eine Überalterung verhindert.

Praxishinweis
Die bundeseinheitliche Altersgrenze für Notare ist unionsrechtskonform und darf nicht wegen regionaler Bewerberengpässe infrage gestellt werden. Für die Praxis bedeutet dies, dass Notare mit Erreichen der Altersgrenze ihr Amt verlieren, ohne dass eine Ausnahme wegen Nachwuchsmangels besteht.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Urteil vom 21.08.2023 - NotZ(Brfg) 4/22
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : NotZ(Brfg) 4/22
    Entscheidungsdatum : 20. August 2023
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text