BVerfG, Beschluss vom 16.12.2021 - 1 BvR 1541/20
BVerfG 16. Juli 2020
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BVerfG 16. Dezember 2021

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Beschwerdeführende mit Behinderungen rügen ein gesetzgeberisches Unterlassen, sie im Rahmen der Coronavirus-Pandemie bei der Zuteilung knapper intensivmedizinischer Ressourcen (Triage) vor Benachteiligung zu schützen. Sie berufen sich auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG und Art. 25 BRK.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverfassungsgericht erkennt in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG einen Schutzauftrag, der sich bei drohender Benachteiligung in der Triage zu einer konkreten Schutzpflicht des Gesetzgebers verdichtet. Dieser hat bislang keine hinreichenden Vorkehrungen getroffen, um Diskriminierungen wegen Behinderung bei der Verteilung intensivmedizinischer Ressourcen wirksam zu verhindern. Der Gesetzgeber verfügt über einen weiten Gestaltungsspielraum, muss jedoch unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen.

Praxishinweis
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die eine diskriminierungsfreie Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen sicherstellen. Medizinische Fachleitlinien allein genügen nicht. Die Entscheidung stärkt den Schutz behinderter Menschen in pandemiebedingten Triage-Situationen und eröffnet Betroffenen Rechtsschutzansprüche.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerfG, Beschluss vom 16.12.2021 - 1 BvR 1541/20
    Gericht : BVerfG
    Aktenzeichen : 1 BvR 1541/20
    Entscheidungsdatum : 15. Dezember 2021
    Amtliche Quelle :

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