BVerfG, Beschluss vom 19.11.2021 - 1 BvR 971/21
BVerfG 19. November 2021

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Verfassungsbeschwerden richten sich gegen das Verbot von Präsenzunterricht gemäß § 28b Abs. 3 Satz 2 und 3 IfSG (Bundesnotbremse) bei Überschreitung bestimmter Inzidenzwerte. Kläger sind Schüler und Eltern, die eine Verletzung des Rechts auf schulische Bildung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 7 Abs. 1 GG) sowie elterlicher Rechte (Art. 6 GG) geltend machen.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt ein grundrechtlich geschütztes Recht auf schulische Bildung mit verschiedenen Gewährleistungsdimensionen, erkennt jedoch den Eingriff durch das Präsenzunterrichtsverbot als gerechtfertigt an. Die Maßnahme dient dem legitimen Schutz von Leben und Gesundheit (Art. 2 Abs. 2 GG), ist geeignet, erforderlich und verhältnismäßig, insbesondere wegen der dynamischen Pandemielage, der Befristung und der Kompensation durch Distanzunterricht. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG wird bejaht; eine Zustimmungspflicht des Bundesrates nach Art. 104a Abs. 4 GG besteht nicht.

Praxishinweis
Das Urteil bestätigt die Verfassungsmäßigkeit inzidenzabhängiger Schulschließungen als Teil eines Gesamtschutzkonzepts. Schulen haben Anspruch auf einen unverzichtbaren Mindeststandard, der bei Präsenzverboten durch Distanzunterricht zu gewährleisten ist. Die Entscheidung unterstreicht den weiten Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers bei pandemiebedingten Grundrechtseingriffen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BVerfG, Beschluss vom 19.11.2021 - 1 BvR 971/21
Gericht : BVerfG
Aktenzeichen : 1 BvR 971/21
Entscheidungsdatum : 18. November 2021
Amtliche Quelle :

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