BGH, Beschluss vom 08.02.2017 - XII ZB 604/15
AG Freising 29. Juni 2015
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LG Landshut 17. November 2015
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BGH 8. Februar 2017
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LG Landshut 8. Februar 2018
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BGH 14. November 2018

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Betroffene befindet sich seit 2008 im Wachkoma und wird künstlich ernährt. Ihr Sohn beantragt die Einstellung der Ernährung mit Verweis auf eine 1998 verfasste Patientenverfügung. Das Landgericht lehnt die Genehmigung ab, die Betroffene und ihr Sohn legen Rechtsbeschwerde ein.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hebt die Entscheidung auf, da die Patientenverfügung nach § 1901a, § 1904 BGB grundsätzlich wirksam sein kann, wenn sie konkrete Behandlungsentscheidungen für die aktuelle Situation enthält. Die Verfügung ist nicht eindeutig gegen den Abbruch der Ernährung, insbesondere bei irreversibler Bewusstlosigkeit. Die Feststellung der Anwendbarkeit der Verfügung und des mutmaßlichen Willens ist noch zu treffen.

Praxishinweis
Patientenverfügungen müssen konkrete Behandlungssituationen und Maßnahmen benennen, um unmittelbare Bindungswirkung zu entfalten. Bei Unklarheiten ist der mutmaßliche Wille zu ermitteln. Die Genehmigungspflicht nach § 1904 BGB entfällt bei wirksamer Verfügung, andernfalls ist eine gerichtliche Prüfung erforderlich.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 08.02.2017 - XII ZB 604/15
Gericht : BGH
Aktenzeichen : XII ZB 604/15
Entscheidungsdatum : 7. Februar 2017
Amtliche Quelle :

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