BGH, Urteil vom 10.07.2014 - IX ZR 192/13
AG Siegen 5. April 2012
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LG Siegen 29. Juli 2013
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BGH 10. Juli 2014

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger als Insolvenzverwalter fordert von dem Beklagten, einem Gesellschafter und Arbeitnehmer, Erstattung einer Lohnzahlung, die der insolventen Schuldnerin für November/Dezember 2010 geleistet wurde. Die Zahlung erfolgte am 5. Januar 2011, teilweise unvollständig.

Entscheidungsgründe
Die Klage wird abgewiesen, da die Zahlung als Bargeschäft (§ 142 InsO) privilegiert ist. Die Lohnzahlung erfolgte innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und steht in kongruentem Austausch mit der Arbeitsleistung, die für die Unternehmensfortführung unerlässlich ist. Ein Benachteiligungsvorsatz (§ 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO) und eine Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) liegen nicht vor. Auch eine Anfechtung nach §§ 133 Abs. 2, 135 InsO scheidet aus.

Praxishinweis
Lohnzahlungen an Arbeitnehmer mit Vorleistungspflicht, die innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit erfolgen, genießen das Bargeschäftsprivileg und sind insolvenzrechtlich nicht anfechtbar. Die Rechtsprechung lehnt eine Ausweitung des Privilegs auf länger zurückliegende Arbeitsleistungen ab.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 10.07.2014 - IX ZR 192/13
Gericht : BGH
Aktenzeichen : IX ZR 192/13
Entscheidungsdatum : 9. Juli 2014
Amtliche Quelle :

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