BGH, Urteil vom 28.01.2014 - II ZR 371/12
OLG Frankfurt 3. Juli 2012
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OLG Frankfurt 11. Dezember 2012
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BGH 28. Januar 2014

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Sachverhalt
Die Klägerin, Gesellschafterin und Geschäftsführerin einer GmbH, begehrt die Feststellung, dass eine Geschäftsanteilsübertragung der abhängigen Q. AG auf die Schwester des Beklagten zu 3 unwirksam ist. Der Beklagte zu 3, ehemaliger Geschäftsführer, soll die Übertragung durch Vollmachtsmissbrauch veranlasst haben.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hebt das Berufungsurteil auf und verweist zurück. Ein sittenwidriger Kollusionsvertrag liegt vor, wenn ein von § 181 BGB befreiter Vertreter seine Vollmacht missbraucht, um mit sich selbst oder einem vorgeschobenen Dritten zum Nachteil des Vertretenen zu handeln (§ 138 BGB). Der Beklagte zu 3 hat nach unterstelltem Vortrag die Vollmacht missbraucht und die arglose Vertreterin zur Anteilsübertragung veranlasst.

Praxishinweis
Bei Anteilsübertragungen durch abhängige Tochtergesellschaften ist auf Missbrauch der Vertretungsmacht und sittenwidrige Kollusion zu prüfen. Ein bloßer Vollmachtsgebrauch durch arglose Untervertreter schließt die Nichtigkeit nicht aus. Verdacht auf Treuepflichtverletzung kann zur Unwirksamkeit führen.

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    Rechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 4. März 2018

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 28.01.2014 - II ZR 371/12
Gericht : BGH
Aktenzeichen : II ZR 371/12
Entscheidungsdatum : 28. Januar 2014
Amtliche Quelle :

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