BGH, Beschluss vom 14.03.2017 - 2 StR 370/16
BGH 14. März 2017
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BGH 5. Mai 2020

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Sachverhalt
Vier Angeklagte werden wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Sie hatten eine Prostituierte überfallen, schwer verletzt, gefesselt und beraubt. Die Tat erfolgte unter Verdeckungsabsicht, um den Raub zu verschleiern.

Entscheidungsgründe
Die Revision führt zur Aufhebung, da die Urteilsfeststellungen das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht (§ 211 Abs. 2 StGB) nicht tragen. Eine Verdeckungsabsicht scheidet aus, wenn der Tötungsvorsatz von Anfang an besteht oder keine erkennbare Zäsur zwischen Körperverletzung und Tötung vorliegt. Die Annahme der Ermöglichungsabsicht wurde nicht hinreichend festgestellt.

Praxishinweis
Bei Verdeckungsmord ist auf eine klare Zäsur zwischen Tatbeginn und Tötungsvorsatz zu achten. Fehlen entsprechende Feststellungen, ist die Verurteilung wegen Mordes nicht tragfähig. Zudem sind bei DNA-Spuren die Anforderungen an die Beweiswürdigung streng zu beachten.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 14.03.2017 - 2 StR 370/16
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : 2 StR 370/16
    Entscheidungsdatum : 14. März 2017
    Amtliche Quelle :

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