BGH, Urteil vom 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 20/18
AGH Nordrhein-Westfalen 10. November 2017
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BGH 15. Oktober 2018

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin begehrt die Aufhebung der Zulassung der Beigeladenen als Syndikusrechtsanwältin beim WDR, einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Streitgegenstand ist, ob die Tätigkeit der Beigeladenen als interne Datenschutzbeauftragte und Rundfunkdatenschutzbeauftragte die Zulassungsvoraussetzungen nach §§ 46a, 46, 7 Nr. 8 BRAO erfüllt.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hält die Zulassung nach §§ 46a Abs. 1, 46 Abs. 2 bis 5, 7 Nr. 8 BRAO für rechtmäßig. Die Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist nicht per se unvereinbar mit der Syndikustätigkeit. Die datenschutzrechtliche Aufsichtsfunktion ist staatsfern und beeinträchtigt nicht die Unabhängigkeit. Die anwaltlichen Tätigkeitsmerkmale prägen das Arbeitsverhältnis überwiegend.

Praxishinweis
Die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt ist auch bei Beschäftigung im öffentlichen Dienst möglich. Die Prüfung des Zulassungsversagungsgrunds nach § 7 Nr. 8 BRAO erfolgt unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Syndikustätigkeit großzügig und einzelfallbezogen, insbesondere bei internen Datenschutzbeauftragten.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Urteil vom 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 20/18
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : AnwZ (Brfg) 20/18
    Entscheidungsdatum : 14. Oktober 2018
    Amtliche Quelle :

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