BGH, Beschluss vom 27.11.2024 - AK 90/24
BGH 27. November 2024

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Angeschuldigte befindet sich seit Mai 2024 in Untersuchungshaft wegen des dringenden Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 StGB) und gefährlicher Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) im Zusammenhang mit linksextremistisch motivierten Gewalttaten in Budapest im Februar 2023.

Entscheidungsgründe
Die Fortdauer der Untersuchungshaft wird gemäß §§ 112, 121 StPO gerechtfertigt, da dringender Tatverdacht besteht, die Angeschuldigte als Mittäterin an mehreren schweren Körperverletzungen und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung beteiligt ist. Fluchtgefahr wird aufgrund hoher Straferwartung und internationaler Vernetzung angenommen. Die Komplexität des grenzüberschreitenden Verfahrens rechtfertigt die Haftfortdauer über sechs Monate hinaus.

Praxishinweis
Bei komplexen, grenzüberschreitenden Verfahren mit politisch motivierter Gewalt und hohem Fluchtrisiko rechtfertigt die Rechtsprechung die Fortdauer der Untersuchungshaft auch über sechs Monate. Die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung setzt eine formale Eingliederung voraus, die über bloße Förderung hinausgeht.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 27.11.2024 - AK 90/24
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : AK 90/24
    Entscheidungsdatum : 26. November 2024
    Amtliche Quelle :

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