BGH, Urteil vom 22.06.2016 - 5 StR 98/16
BGH 22. Juni 2016

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Revisionskläger schlug seine Mutter mit einem stumpfen Gegenstand, um sie zur Wegnahme von Bargeld, Schmuck und Autoschlüssel zu nötigen. Die Mutter erlitt schwere Kopfverletzungen und wurde ins Krankenhaus eingeliefert. Der Täter entwendete die Wertgegenstände nach der Einlieferung, während die Mutter aufgrund der Verletzungen nicht mehr verteidigungsfähig war.

Entscheidungsgründe
Das Gericht verneint die Aufhebung der Verurteilung wegen besonders schweren Raubes (§§ 249, 250 StGB). Maßgeblich ist die subjektiv-finale Verknüpfung von Gewaltanwendung und Wegnahme sowie deren raubspezifische Einheit. Die nötigungsbedingte Schwächung der Verteidigungsfähigkeit der Geschädigten, auch über den Tatortwechsel hinaus, begründet die Tatbestandsvereinigung trotz zeitlicher Verzögerung.

Praxishinweis
Für die raubspezifische Einheit genügt eine vom Täter erkannte, nötigungsbedingte Schwächung der Verteidigungsbereitschaft des Opfers, auch wenn die Wegnahme erst nach Verbringung des Opfers ins Krankenhaus erfolgt. Zeitliche und örtliche Trennung schließen Raub nicht aus, wenn der Zusammenhang erhalten bleibt.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 22.06.2016 - 5 StR 98/16
Gericht : BGH
Aktenzeichen : 5 StR 98/16
Entscheidungsdatum : 21. Juni 2016
Amtliche Quelle :

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