BGH, Beschluss vom 03.05.2017 - XII ZB 157/16
OLG Jena 7. März 2016
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BGH 3. Mai 2017

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Kläger und Beklagte sind gemeinsam sorgeberechtigte Eltern eines Kindes, das bei der Beklagten lebt. Streit besteht über die Durchführung von Schutzimpfungen. Beide beantragen die Alleinübertragung der Gesundheitssorge, insbesondere zur Entscheidung über Standardimpfungen gemäß STIKO-Empfehlungen.

Entscheidungsgründe
Das Gericht überträgt die Entscheidungsbefugnis gem. § 1628 Satz 1 BGB dem Elternteil, der die Impfung gemäß den STIKO-Empfehlungen befürwortet, da Schutzimpfungen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kindeswohl sind. Ein Sachverständigengutachten ist nicht erforderlich, da die STIKO-Empfehlungen als medizinischer Standard anerkannt sind.

Praxishinweis
Bei elterlicher Uneinigkeit über Standardimpfungen kann die Gesundheitssorge dem impffreundlichen Elternteil übertragen werden, sofern keine besonderen Impfrisiken vorliegen. Die STIKO-Empfehlungen bilden eine belastbare Grundlage für die Kindeswohlprüfung ohne weitere Gutachten.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 03.05.2017 - XII ZB 157/16
Gericht : BGH
Aktenzeichen : XII ZB 157/16
Entscheidungsdatum : 2. Mai 2017
Amtliche Quelle :

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