BGH, Urteil vom 06.02.2014 - I ZR 86/12
KG 28. März 2012
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BGH 6. Februar 2014

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Kläger verlangen von der Beklagten Unterlassung, Auskunft, Wertersatz und Erlösherausgabe wegen unbefugter Nutzung von Filmaufnahmen aus dem Jahr 1962, die den Tod Peter Fechters dokumentieren. Die Beklagte bestreitet Urheberrechte und rügt Verwirkung.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt den urheberrechtlichen Schutz der einzelnen Filmeinzelbilder als Lichtbilder gem. § 72 UrhG, einschließlich der Verwertung im Film. Verwirkung (§ 242 BGB) betrifft nur bereits begangene Rechtsverletzungen, nicht künftige Unterlassungsansprüche (§ 97 UrhG). Schadensersatz- und Auskunftsansprüche sind für Handlungen ab 1.1.2008 nicht verwirkt, da Abmahnung erfolgte. Die Sache wird zur weiteren Feststellung der Rechte zurückverwiesen.

Praxishinweis
Leistungsschutzrechte an Filmeinzelbildern umfassen auch deren Nutzung im Film. Verwirkung schützt nicht vor künftigen Unterlassungsansprüchen. Bei langjähriger Duldung sind Schadensersatzansprüche nur bis zur Abmahnung verwirkt. Frühere Rechteklärung und Abmahnung sind entscheidend für Durchsetzbarkeit.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 06.02.2014 - I ZR 86/12
Gericht : BGH
Aktenzeichen : I ZR 86/12
Entscheidungsdatum : 5. Februar 2014
Amtliche Quelle :

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