BGH, Urteil vom 12.08.2021 - 3 StR 415/20
BGH 12. August 2021

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Angeklagten planten und versuchten einen Brandanschlag auf ein Wohnhaus mit Todesfolge. Der Haupttäter warf eine Wasserflasche zum Einschlagen des Fensters und anschließend einen brennenden Molotow-Cocktail, der jedoch nicht zündete. Beide nahmen den Tod der Bewohner billigend in Kauf.

Entscheidungsgründe
Das Gericht verurteilt wegen versuchten Mordes (§ 211 Abs. 2 StGB), versuchter Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306a Abs. 1 Nr. 1, §§ 306c, 22 StGB) und Herstellen/Führen eines Brandsatzes (§ 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG). Der Versuch erfolgsqualifizierter Delikte ist auch bei Ausbleiben der schweren Folge gegeben, wenn der Täter zum Grunddelikt unmittelbar ansetzt und die schwere Folge vorsätzlich oder billigend in Kauf nimmt.

Praxishinweis
Der BGH bestätigt die Strafbarkeit des Versuchs erfolgsqualifizierter Delikte ohne Eintritt der schweren Folge. Für die Praxis bedeutet dies, dass bereits das unmittelbare Ansetzen zum Grunddelikt mit Tötungsvorsatz die Versuchsstrafbarkeit begründet, auch wenn die Qualifikation nicht vollendet wird.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 12.08.2021 - 3 StR 415/20
Gericht : BGH
Aktenzeichen : 3 StR 415/20
Entscheidungsdatum : 11. August 2021
Amtliche Quelle :

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