BGH, Urteil vom 14.06.2016 - X ZR 29/15
LG Düsseldorf 3. Dezember 2012
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OLG Düsseldorf 4. März 2014
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LG Düsseldorf 3. April 2014
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OLG Düsseldorf 5. März 2015
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OLG Düsseldorf 8. April 2015
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BGH 14. Juni 2016

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin hält ein Patent auf die Verwendung von Pemetrexeddinatrium in Kombination mit Vitamin B12 zur Tumorhemmung. Die Beklagte plant, ein Generikum mit Pemetrexeddikalium nach Ablauf des Schutzzertifikats in Verkehr zu bringen. Streitgegenstand ist die Patentverletzung durch äquivalente Mittel.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hebt hervor, dass der Patentanspruch auf die spezifische chemische Verbindung Pemetrexeddinatrium beschränkt ist. Eine Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln scheitert, wenn die Beschreibung mehrere technische Lösungen offenbart, aber nur eine im Anspruch geschützt ist (§ 3 PatG, Art. 69 EPÜ). Die Verwendung von Pemetrexeddikalium fällt nicht unter den Schutzbereich, da keine Auswahlentscheidung vorliegt, die andere Verbindungen einschließt. Zudem wird mittelbare Verletzung bejaht, wenn das Arzneimittel vor Verabreichung als Pemetrexeddinatrium hergestellt wird.

Praxishinweis
Bei Patentansprüchen mit Auswahlentscheidungen ist auf den exakten Wortlaut zu achten; äquivalente Mittel sind nur dann geschützt, wenn sie dem Sinngehalt des Anspruchs entsprechen. Die Abgrenzung zwischen Dinatrium- und Kaliumsalzen ist entscheidend für Verletzungsfragen im pharmazeutischen Bereich.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Urteil vom 14.06.2016 - X ZR 29/15
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : X ZR 29/15
    Entscheidungsdatum : 13. Juni 2016
    Amtliche Quelle :

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