BGH, Urteil vom 25.10.2010 - II ZR 115/09
OLG Brandenburg 31. März 2009
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BGH 25. Oktober 2010

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger begehrt die Feststellung der Unwirksamkeit eines Ausschließungsbeschlusses gegen ihn als Kommanditist einer KG. Die beklagte GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin hatte ihren einzigen Geschäftsführer niedergelegt und wurde später wegen Vermögenslosigkeit gelöscht.

Entscheidungsgründe
Die Klage ist derzeit gegen die GmbH unzulässig, da diese ohne Geschäftsführer keine Prozessfähigkeit gemäß § 52 ZPO besitzt. § 35 Abs. 1 Satz 2 GmbHG begründet keine Aktivvertretungsmacht der Gesellschafter. Die Löschung der GmbH im Handelsregister entzieht ihr die Parteifähigkeit nach § 50 ZPO, es sei denn, es besteht substantiierter Vermögensanspruch. Das Berufungsgericht muss dem Kläger Gelegenheit zur Nachholung der Prozessführungsbefugnis geben (§ 139 ZPO).

Praxishinweis
Bei Klagen gegen GmbHs ohne Geschäftsführer ist die Prozessfähigkeit kritisch zu prüfen. Die bloße Eintragung eines Liquidators im Handelsregister begründet keine Prozessfähigkeit. Nach Löschung wegen Vermögenslosigkeit ist Parteifähigkeit nur bei substantiierter Vermögensbehauptung gegeben. Prozesspfleger oder Notgeschäftsführer sind frühzeitig zu beantragen.

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    https://www.otto-schmidt.de/ · 16. Juni 2025

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 25.10.2010 - II ZR 115/09
Gericht : BGH
Aktenzeichen : II ZR 115/09
Entscheidungsdatum : 24. Oktober 2010
Amtliche Quelle :

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