BGH, Beschluss vom 04.06.2014 - 2 StR 656/13
LG Köln 3. Juli 2013
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BGH 4. Juni 2014
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BGH 16. Dezember 2014
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BGH 8. Januar 2015
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BGH 14. Januar 2015
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BGH 27. Januar 2015
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BGH 18. März 2015
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BGH 24. Februar 2016
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BGH 15. Juli 2016
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BGH 22. März 2017

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Revisionskläger wird wegen Mordes verurteilt. Das Landgericht stützt seine Überzeugung maßgeblich auf eine richterliche Vernehmung der Tochter des Angeklagten im Ermittlungsverfahren, die in der Hauptverhandlung von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht.

Entscheidungsgründe
Strittig ist die Verwertbarkeit der früheren richterlichen Vernehmung nach §§ 252, 52 StPO. Der Senat beabsichtigt, entgegen bisheriger Rechtsprechung die Verwertung nur bei qualifizierter Belehrung über die Verwertbarkeit trotz späterer Zeugnisverweigerung zuzulassen. Die Belehrung muss den Zeugen umfassend über die Folgen seiner Aussage aufklären.

Praxishinweis
Für die Zulässigkeit der Verwertung richterlicher Vernehmungen bei späterer Zeugnisverweigerung ist künftig eine qualifizierte Belehrung über die Verwertbarkeit erforderlich. Fehlt diese, droht ein Verwertungsverbot. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die Beweiserhebung im Ermittlungsverfahren.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 04.06.2014 - 2 StR 656/13
Gericht : BGH
Aktenzeichen : 2 StR 656/13
Entscheidungsdatum : 3. Juni 2014
Amtliche Quelle :

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