BFH, Urteil vom 27.11.2019 - V R 23/19
FG Münster 26. Januar 2017
>
BFH 27. November 2019

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger war leitender Angestellter der Muttergesellschaft und Aufsichtsratsmitglied einer Tochter-AG, erhielt für diese Tätigkeit eine feste jährliche Vergütung. Das Finanzamt setzte Umsatzsteuer auf die Aufsichtsratsvergütung fest, der Kläger focht dies mit der Begründung an, er sei nicht Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hebt die bisherige Rechtsprechung auf und entscheidet, dass ein Aufsichtsratsmitglied ohne variables Vergütungsrisiko keine unternehmerische Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 UStG ausübt. Die Tätigkeit erfolgt nicht in eigenem Namen oder auf eigene Rechnung, es fehlt an wirtschaftlichem Risiko. Eine Gutschrift ohne Unternehmerleistung begründet keine Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG.

Praxishinweis
Für Aufsichtsratsmitglieder mit fester Vergütung ohne Risiko besteht keine Unternehmerstellung und somit keine Umsatzsteuerpflicht. Gutschriften ohne Leistung eines Unternehmers sind keine Rechnungen i.S.d. UStG und lösen keine Steuerschuld aus. Die Entscheidung begrenzt die Umsatzsteuerpflicht bei Aufsichtsratsvergütungen erheblich.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge28

  • 1GW-Kauf: Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c UStG nun auch bei GutschriftenEingeschränkter Zugriff
    https://www.iww.de/va · 6. August 2025

  • 2GW-Kauf: Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c UStG nun auch bei GutschriftenEingeschränkter Zugriff
    https://www.iww.de/va · 6. August 2025

  • 3Grenze für die Unternehmereigenschaft ab 2022Eingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 31. Januar 2022

Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Urteil vom 27.11.2019 - V R 23/19
Gericht : BFH
Aktenzeichen : V R 23/19
Entscheidungsdatum : 26. November 2019
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text