BVerfG, Beschluss vom 22.10.2014 - 2 BvR 661/12
ArbG Düsseldorf 30. Juli 2009
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LAG Düsseldorf 1. Juli 2010
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BAG 8. September 2011
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BVerfG 22. Oktober 2014
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BAG 28. Juli 2016
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Generalanwalt beim EuGH 31. Mai 2018
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EuGH 11. September 2018
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BAG 20. Februar 2019

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Ein leitender katholischer Arbeitnehmer in einer kirchlichen Einrichtung heiratet nach staatlicher Scheidung erneut, ohne kirchenrechtliche Annullierung der ersten Ehe. Der kirchliche Arbeitgeber kündigt wegen Verstoßes gegen Loyalitätsobliegenheiten aus dem Arbeitsvertrag und der Grundordnung. Die arbeitsgerichtlichen Instanzen bestätigen die Kündigung nicht, das BAG weist die Revision zurück.

Entscheidungsgründe
Das BVerfG betont die Vorrangigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV) bei Loyalitätsobliegenheiten, die staatliche Gerichte nur auf Plausibilität prüfen dürfen. Die Abwägung mit den Grundrechten des Arbeitnehmers (Art. 6 Abs. 1 GG) ist vorzunehmen, wobei die kirchlichen Maßstäbe für Loyalitätsverstöße verbindlich sind. Das BAG hat diese Gewichtung unzureichend berücksichtigt, weshalb das Urteil aufgehoben und zurückverwiesen wird.

Praxishinweis
Kirchliche Arbeitgeber können arbeitsvertragliche Loyalitätsobliegenheiten, insbesondere bei leitenden katholischen Mitarbeitern, unter Verweis auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht durchsetzen. Staatliche Gerichte prüfen nur Plausibilität und führen eine umfassende Interessenabwägung unter Beachtung kirchlicher Maßstäbe und Grundrechte durch.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BVerfG, Beschluss vom 22.10.2014 - 2 BvR 661/12
Gericht : BVerfG
Aktenzeichen : 2 BvR 661/12
Entscheidungsdatum : 21. Oktober 2014
Amtliche Quelle :

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