BGH, Beschluss vom 10.10.2018 - XII ZB 231/18
OLG Dresden 2. Mai 2018
>
BGH 10. Oktober 2018

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin begehrt die Eintragung ihrer Mitmutterschaft im Geburtenregister für ein von ihrer Ehefrau geborenes Kind, gezeugt durch künstliche Befruchtung mit Spendersamen. Die Ehefrau ist als Mutter eingetragen, eine weitere Elternschaft wurde abgelehnt. Die Klägerin war zum Geburtszeitpunkt mit der Kindesmutter verheiratet.

Entscheidungsgründe
Die Eintragung der Klägerin als Mit-Elternteil scheitert an der fehlenden Anwendbarkeit von § 1592 Nr. 1 BGB, der nur die Vaterschaft regelt. Eine analoge Anwendung scheidet mangels planwidriger Regelungslücke und fehlender Vergleichbarkeit aus. Die unterschiedliche Behandlung gleich- und verschiedengeschlechtlicher Ehepaare ist verfassungsgemäß (Art. 3, 6 GG; Art. 8 EMRK). Die Sukzessivadoption bleibt der rechtliche Weg zur Elternstellung.

Praxishinweis
Bis zur gesetzlichen Neuregelung begründet die Ehe zwischen zwei Frauen keine automatische Mit-Elternschaft. Gleichgeschlechtliche Ehefrauen müssen die Elternschaft durch Adoption (§ 1741 BGB) erlangen. Die Entscheidung bestätigt die bestehende Rechtslage und weist auf anstehende Reformen im Abstammungsrecht hin.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge20

  • 1Daten sind keine SacheEingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 14. August 2020

  • 2wer sind denn nun die Eltern?Eingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwältin & Mediatorin Antje Rommelspacher · https://blog.rofast.de/category/baurecht/ · 27. August 2018

  • 3Elternschaft in gleichgeschlechtlicher EheEingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwältin & Mediatorin Antje Rommelspacher · https://blog.rofast.de/category/baurecht/ · 8. November 2018

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 10.10.2018 - XII ZB 231/18
Gericht : BGH
Aktenzeichen : XII ZB 231/18
Entscheidungsdatum : 9. Oktober 2018
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text