BVerfG, Urteil vom 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
FG Münster 18. Oktober 1999
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BVerfG 6. März 2002

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, Ruhestandsbeamter, begehrt die verfassungsrechtliche Überprüfung der Besteuerung seiner Versorgungsbezüge nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 EStG (1996) im Vergleich zur Ertragsanteilsbesteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverfassungsgericht erklärt die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und Sozialversicherungsrenten für verfassungswidrig, da sie gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt. Die Ertragsanteilsbesteuerung berücksichtigt nicht realitätsgerecht die tatsächliche Belastung und führt zu einer unzulässigen Ungleichbehandlung ohne hinreichenden sachlichen Grund.

Praxishinweis
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis spätestens 1. Januar 2005 eine Neuregelung zu schaffen, die eine gleichmäßige steuerliche Behandlung von Altersbezügen sicherstellt und Doppelbesteuerung vermeidet. Bis dahin bleibt die verfassungswidrige Regelung bis 31. Dezember 2004 anwendbar.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BVerfG, Urteil vom 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Gericht : BVerfG
Aktenzeichen : 2 BvL 17/99
Entscheidungsdatum : 5. März 2002
Amtliche Quelle :

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