BVerwG, Beschluss vom 04.02.2011 - 9 B 55/10
BVerwG 4. Februar 2011

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Beklagte begehrt die Zulassung der Revision gegen die Nichtzulassung der Revision im Verfahren um die Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheids, der unter Mitwirkung eines privaten Geschäftsbesorgers erlassen wurde. Streitgegenstand sind die Voraussetzungen des Verwaltungsaktsbegriffs und die Wirksamkeit von Widerspruchs- und Abhilfeentscheidungen.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird mangels grundsätzlicher Bedeutung und fehlender Entscheidungsrelevanz der aufgeworfenen Fragen zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zurückgewiesen. Insbesondere sind Fragen zum Verwaltungsaktbegriff (§ 37 VwVfG, § 137 VwGO) und zur Einbindung privater Geschäftsbesorger nicht entscheidungserheblich. Verfahrensrügen sind unzureichend substantiiert.

Praxishinweis
Die Einbindung privater Geschäftsbesorger bei Erlass von Abgabenbescheiden begründet keine grundsätzliche Revisionszulassung. Negative Abhilfeentscheidungen (§ 72 VwGO) sind keine eigenständigen Verwaltungsakte. Verfahrensrügen müssen konkret und auf den Verfahrensgegenstand bezogen vorgetragen werden.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerwG, Beschluss vom 04.02.2011 - 9 B 55/10
    Gericht : BVerwG
    Aktenzeichen : 9 B 55/10
    Entscheidungsdatum : 3. Februar 2011
    Amtliche Quelle :

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