BFH, Urteil vom 29.06.2016 - II R 41/14
FG Nürnberg 15. Mai 2014
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BFH 29. Juni 2016

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Sachverhalt
Die Klägerin überträgt den Vermögensstand eines Einzelkontos/-depots ihres Ehemanns unentgeltlich auf ihr eigenes Einzelkonto/-depot. Das Finanzamt setzt Schenkungsteuer auf den gesamten übertragenen Betrag fest, da die Klägerin eine hälftige Beteiligung am ursprünglichen Konto nicht nachweist.

Entscheidungsgründe
Entscheidend sind § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, § 159 Abs. 1 AO und die Feststellungslastverteilung bei Einzelkonten. Das Gericht bestätigt, dass Einzelkonten grundsätzlich allein dem Kontoinhaber zuzurechnen sind. Die Klägerin trägt die Beweislast für eine abweichende Innenrechtszuordnung (z.B. Treuhandverhältnis). Die Revision wird mangels Nachweises einer solchen Vereinbarung abgewiesen.

Praxishinweis
Bei unentgeltlicher Übertragung von Einzelkonten zwischen Ehegatten lastet die Darlegungslast für eine anteilige Innenrechtszuordnung beim Empfänger. Vollmachten begründen keine Miteigentumsrechte. Treuhandverhältnisse sind nur bei strenger Beweisführung anzuerkennen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Urteil vom 29.06.2016 - II R 41/14
Gericht : BFH
Aktenzeichen : II R 41/14
Entscheidungsdatum : 29. Juni 2016
Amtliche Quelle :

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