BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14
VG Cottbus 8. Juni 2011
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OVG Berlin-Brandenburg 13. November 2013
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BVerwG 11. September 2014
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BVerfG 12. November 2015
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OVG Berlin-Brandenburg 11. Februar 2016
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OVG Berlin-Brandenburg 11. Februar 2016
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OVG Berlin-Brandenburg 14. Juni 2022
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BVerwG 16. Dezember 2022
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BVerwG 17. Oktober 2023

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Klägerinnen sind Eigentümerinnen von Grundstücken, die vor Inkrafttreten wirksamer Kanalanschlussbeitragssatzungen an Abwasseranlagen angeschlossen wurden. Streitgegenstand sind die Heranziehung zu Anschlussbeiträgen nach § 8 Abs. 7 Satz 2, § 12 Abs. 3a und § 19 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Brandenburg (KAG Bbg).

Entscheidungsgründe
Das Bundesverfassungsgericht hält die Anwendung von § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Bbg n.F. auf Fälle, in denen nach der alten Rechtslage keine Beitragspflicht mehr entstanden wäre, für verfassungswidrige echte Rückwirkung. Die Neuregelung stellt keine bloße Klarstellung dar, sondern eine konstitutive Rechtsänderung, die den Vertrauensschutz aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verletzt, da die Beitragspflicht rückwirkend begründet wird, obwohl Verjährung eingetreten wäre.

Praxishinweis
Bei Anschlussbeiträgen ist auf die Wirksamkeit der Satzung zum Zeitpunkt der Beitragspflichtentstehung zu achten. Rückwirkende Gesetzesänderungen, die Beitragspflichten nach Ablauf der Verjährung begründen, sind verfassungsrechtlich unzulässig und führen zur Aufhebung der Beitragsbescheide.

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Fachbeiträge3

  • 1BVerwG Beschluss vom 02.06.2021 - 9 B 23.20Eingeschränkter Zugriff
    Haufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 2. Juni 2021

  • 2Einspruch aktuellEingeschränkter Zugriff
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Über die Entscheidung

Zitat :
BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14
Gericht : BVerfG
Aktenzeichen : 1 BvR 2961/14
Entscheidungsdatum : 11. November 2015
Amtliche Quelle :

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