BAG, Urteil vom 19.03.2025 - 10 AZR 67/24
ArbG München 18. Januar 2023
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ArbG München 8. März 2023
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LAG München 7. Februar 2024
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BAG 19. März 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger war bis zur Eigenkündigung bei der Beklagten beschäftigt und erhielt virtuelle Mitarbeiter-Optionsrechte (ESOP). Streit besteht über den Verfall gevesteter Optionen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere bei Eigenkündigung und der Verfallfrist nach Ausscheiden.

Entscheidungsgründe
Das BAG hebt das LAG-Urteil auf und stellt fest, dass die Verfallklauseln in §§ 4.2, 4.5 ESOP wegen unangemessener Benachteiligung nach § 307 BGB unwirksam sind. Gevestete Optionen stellen eine Gegenleistung für erbrachte Arbeitsleistung i.S.v. § 611a Abs. 2 BGB dar. Ein sofortiger oder beschleunigter Verfall bei Eigenkündigung verletzt Treu und Glauben und erschwert das Kündigungsrecht unverhältnismäßig.

Praxishinweis
Verfallklauseln in Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, die gevestete virtuelle Optionen bei Eigenkündigung oder verkürzter Verfallfrist regeln, sind nach § 307 BGB regelmäßig unwirksam. Arbeitgeber sollten klare, differenzierte und angemessene Regelungen treffen, um Kündigungsrechte und Entgeltansprüche nicht unangemessen zu beschneiden.

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Fachbeiträge12

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 19.03.2025 - 10 AZR 67/24
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 10 AZR 67/24
Entscheidungsdatum : 18. März 2025
Amtliche Quelle :

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