BAG, Urteil vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13
LAG München 7. Mai 2013
>
BAG 19. März 2014
>
LAG München 24. Februar 2015

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, außertariflich bei einer Bank beschäftigt, verlangt Bonuszahlungen für 2008 bis 2011. Die Beklagte verweigert diese mit Verweis auf Freiwilligkeitsvorbehalte und wirtschaftliche Verluste. Die Bonusregelungen basieren auf Arbeitsvertrag, Dienstvereinbarungen und § 315 BGB (Leistungsbestimmung durch Arbeitgeber).

Entscheidungsgründe
Das BAG hebt das Urteil des LAG auf, da der Bonusanspruch erst durch eine Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) entsteht. Freiwilligkeitsvorbehalte in AGB sind unwirksam, wenn sie dem Arbeitgeber ein freies Ausschlussrecht trotz Zielerreichung einräumen. Für 2008 und 2009 ist die Bonusfestsetzung auf Null ermessensgerecht, für 2010 und 2011 bedarf es weiterer Feststellungen.

Praxishinweis
Bonusansprüche mit Ermessensvorbehalt nach § 315 BGB erfordern eine transparente, angemessene Leistungsbestimmung. Freiwilligkeitsvorbehalte in Bonusregelungen sind bei Zielvereinbarungen regelmäßig unwirksam. Arbeitgeber müssen bei negativen Geschäftsjahren die Interessenlage sorgfältig abwägen und dokumentieren.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge7

  • 1QuellenmaterialEingeschränkter Zugriff
    https://www.iww.de/va

  • 2BAG, Urteil vom 03.08.2016, 10 AZR 710/14Eingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 7. Oktober 2016

  • 3Bank fährt halbe Milliarde € Verlust ein - Banker erhält dennoch BoniEingeschränkter Zugriff
    Thorsten Blaufelder · https://www.thorsten-blaufelder.de/

Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 10 AZR 622/13
Entscheidungsdatum : 18. März 2014
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text