BVerfG, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 26.01.2022 - 1 BvR 2026/19
LG Hamburg 17. Mai 2016
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LG Hamburg 10. Februar 2017
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OLG Hamburg 15. Mai 2018
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BVerfG 26. Januar 2022

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger richtet eine Verfassungsbeschwerde gegen zwei Urteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte. Die Beschwerde betrifft die Überprüfung der vorinstanzlichen Entscheidungen, ohne dass der genaue Streitgegenstand im Tenor genannt wird.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverfassungsgericht nimmt die Verfassungsbeschwerde gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung an, da keine Aussicht auf Erfolg besteht. Eine weitere Begründung wird gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG unterlassen. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Praxishinweis
Verfassungsbeschwerden gegen Urteile der Zivilgerichte werden nur bei hinreichender Erfolgsaussicht angenommen. Fehlt diese, erfolgt eine Nichtannahme ohne Begründung. Dies unterstreicht die restriktive Annahmepraxis des BVerfG bei zivilrechtlichen Verfahren.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BVerfG, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 26.01.2022 - 1 BvR 2026/19
Gericht : BVerfG
Aktenzeichen : 1 BvR 2026/19
Entscheidungsdatum : 25. Januar 2022
Amtliche Quelle :

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