BVerfG, Entscheidung vom 07.04.1998 - 2 BvR 1827/97
BVerfG 7. April 1998

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Beschwerdeführer wird wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Er beantragt die Zulassung eines polygraphischen Gutachtens als Beweismittel, welches vom Landgericht und Oberlandesgericht abgelehnt wird. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen diese Ablehnung und die Verwertbarkeit polygraphischer Tests.

Entscheidungsgründe
Die Verfassungsbeschwerde wird mangels Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen. Das Gericht betont, dass kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Zulassung eines bestimmten Beweismittels, insbesondere eines Polygraphen-Tests, besteht. Die Ablehnung des Beweisantrags ist nicht willkürlich und entspricht der herrschenden strafprozessualen Rechtsprechung und Literatur.

Praxishinweis
Polygraphische Gutachten sind im Strafverfahren weiterhin als Beweismittel unzulässig. Ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf deren Zulassung besteht nicht. Die Entscheidung bestätigt die restriktive Handhabung des § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO zur Beweiserhebung bei polygraphischen Tests.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerfG, Entscheidung vom 07.04.1998 - 2 BvR 1827/97
    Gericht : BVerfG
    Aktenzeichen : 2 BvR 1827/97
    Entscheidungsdatum : 6. April 1998
    Amtliche Quelle :

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