BAG, Beschluss vom 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
LAG Nürnberg 27. November 2008
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BAG 23. Juni 2010

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Ein alleinerziehendes Betriebsratsmitglied verlangt von der Arbeitgeberin Erstattung der Kosten für die Fremdbetreuung minderjähriger Kinder während mehrtägiger auswärtiger Betriebsratstätigkeit. Die Arbeitgeberin lehnt dies mit Verweis auf persönliche Lebensführungskosten ab.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt den Erstattungsanspruch nach § 40 Abs. 1 BetrVG, da die Kosten durch die Betriebsratstätigkeit verursacht sind und nicht bei Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten entstanden wären. Die Pflichtenkollision zwischen Betriebsratspflichten und der grundrechtlich geschützten Kinderbetreuungspflicht (Art. 6 Abs. 2 GG) rechtfertigt die Kostenerstattung in angemessener Höhe.

Praxishinweis
Arbeitgeber haben die Kosten für erforderliche Fremdbetreuung minderjähriger Kinder eines Betriebsratsmitglieds während betriebsratsbedingter Abwesenheit zu tragen, sofern keine zumutbare kostenlose Betreuung im Haushalt möglich ist und die Kosten angemessen sind.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BAG, Beschluss vom 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    Gericht : BAG
    Aktenzeichen : 7 ABR 103/08
    Entscheidungsdatum : 22. Juni 2010
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text