BGH, Urteil vom 09.11.2017 - VII ZR 62/17
LG Köln 8. April 2015
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OLG Köln 17. Dezember 2015
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BGH 22. September 2016
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OLG Köln 9. März 2017
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BGH 9. November 2017

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin verlangt von dem Beklagten Schadensersatz wegen eines gezündeten Knallkörpers bei einem Fußballspiel, der zu einer Verbandsstrafe gegen die Klägerin führte. Die Strafe umfasst eine Gesamtgeldbuße von 60.000 EUR, basierend auf mehreren Vorfällen, darunter der vom Beklagten verursachte.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestimmt die Haftung des Beklagten anteilig nach dem Verhältnis der für seinen Vorfall angemessenen Einzelstrafe (40.000 EUR) zur Summe der Einzelstrafen (118.000 EUR) multipliziert mit der Gesamtstrafe (60.000 EUR), unter analoger Anwendung von § 54 StGB. Eine gesamtschuldnerische Haftung bis zur Höhe der Einzelstrafe wird verneint.

Praxishinweis
Bei kumulierten Verbandsstrafen ist die Haftung eines Einzeltäters auf seinen anteiligen Beitrag zur Gesamtstrafe zu begrenzen. Die Berechnung erfolgt nach dem Verhältnis der Einzelstrafe zur Summe der Einzelstrafen, nicht nach der Gesamtstrafe allein. Eine gesamtschuldnerische Haftung besteht nicht.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 09.11.2017 - VII ZR 62/17
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VII ZR 62/17
Entscheidungsdatum : 8. November 2017
Amtliche Quelle :

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