BAG, Urteil vom 24.08.2017 - 8 AZR 265/16
LAG München 25. November 2015
>
BAG 24. August 2017

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin war seit 1995 bei der Beklagten beschäftigt. Nach einem Betriebsübergang zum 1. September 2007 auf die VCS wurde sie fehlerhaft gemäß § 613a Abs. 5 BGB unterrichtet. Sie widersprach erst sieben Jahre später dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses und begehrt Feststellung des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten.

Entscheidungsgründe
Das Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB beginnt nur bei ordnungsgemäßer Unterrichtung zu laufen. Trotz fehlerhafter Unterrichtung ist das Widerspruchsrecht nach sieben Jahren widerspruchsloser Weiterarbeit beim neuen Inhaber regelmäßig verwirkt (§ 242 BGB). Im Streitfall war die Verwirkung nicht eingetreten, da die Klägerin vor Ablauf der sieben Jahre widersprach.

Praxishinweis
Fehlerhafte Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB setzt die Widerspruchsfrist nicht in Gang. Eine widerspruchslose Weiterarbeit von sieben Jahren beim Erwerber führt regelmäßig zur Verwirkung des Widerspruchsrechts. Arbeitgeber sollten daher Arbeitnehmer umfassend und korrekt informieren, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge1

  • 1BAG: Ein Verzicht auf das Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang muss eindeutig seinEingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 20. Mai 2022

Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 24.08.2017 - 8 AZR 265/16
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 8 AZR 265/16
Entscheidungsdatum : 23. August 2017
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text