BGH, EuGH-Vorlage vom 28.05.2020 - I ZR 186/17
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Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, ein qualifizierter Verbraucherverband, begehrt Unterlassung gegen die Beklagte wegen unlauterer Gestaltung eines App-Zentrums auf Facebook, insbesondere wegen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Informationspflichten (§ 13 TMG) und unangemessener AGB (§ 307 BGB). Die Klage erfolgt ohne Auftrag betroffener Personen.

Entscheidungsgründe
Das Gericht setzt das Verfahren aus und legt dem EuGH zur Vorabentscheidung vor, ob Art. 80 Abs. 1 und 2 sowie Art. 84 Abs. 1 DSGVO einer nationalen Klagebefugnis von qualifizierten Einrichtungen nach §§ 3, 8 UWG, UKlaG entgegenstehen, wenn diese Verstöße gegen die DSGVO unabhängig von konkreten Betroffenenrechten geltend machen. Die Klagebefugnis könnte mit der DSGVO entfallen sein, da diese eine abschließende Regelung zur Rechtsdurchsetzung vorsieht.

Praxishinweis
Die Entscheidung klärt, ob qualifizierte Einrichtungen datenschutzrechtliche Verstöße eigenständig zivilrechtlich verfolgen dürfen. Bis zur EuGH-Entscheidung ist die Zulässigkeit solcher Verbandsklagen ungewiss, was erhebliche Auswirkungen auf die Durchsetzung von Datenschutzansprüchen durch Verbraucherverbände hat.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, EuGH-Vorlage vom 28.05.2020 - I ZR 186/17
Gericht : BGH
Aktenzeichen : I ZR 186/17
Entscheidungsdatum : 27. Mai 2020
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text