BGH, Urteil vom 27.06.2025 - V ZR 180/24
BGH 27. Juni 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Kläger verlangen von den Beklagten den Rückschnitt mehrerer Gehölze an der Grundstücksgrenze gemäß § 16 NRG BW. Das Grundstück der Beklagten liegt um einen Meter höher als das der Kläger, was Streit über den maßgeblichen Messpunkt der zulässigen Wuchshöhe auslöst.

Entscheidungsgründe
Der BGH stellt klar, dass die zulässige Höhe von Bäumen, Sträuchern und Gehölzen nach § 16 Abs. 1, 3 NRG BW grundsätzlich von der Austrittsstelle der Pflanze aus dem Boden auf dem höher gelegenen Grundstück zu messen ist. Eine abweichende Messung vom niedrigeren Nachbargrundstück ist nur bei zeitgleicher künstlicher Aufschüttung im Grenzbereich relevant. Die Klage wird insoweit teilweise abgewiesen.

Praxishinweis
Bei Grenzgehölzen auf höher gelegenem Grundstück ist die zulässige Wuchshöhe ab Bodenaustritt zu messen, nicht vom Nachbargrundstücksniveau. Nur bei gleichzeitiger künstlicher Aufschüttung im Grenzbereich gilt das ursprüngliche Geländeniveau. Dies ist für Rückschnittsansprüche nach § 16 NRG BW entscheidend.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 27.06.2025 - V ZR 180/24
Gericht : BGH
Aktenzeichen : V ZR 180/24
Entscheidungsdatum : 26. Juni 2025
Amtliche Quelle :

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