BSG, Urteil vom 23.01.2018 - B 2 U 3/16 R
BSG 23. Januar 2018

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger stürzt auf dem Weg zu seinem Pkw, nachdem er die Straße vor seinem Wohnhaus zu Fuß verlassen hatte, um den Straßenbelag auf Glätte zu prüfen. Er begehrt Anerkennung dieses Ereignisses als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII).

Entscheidungsgründe
Die Klage wird abgewiesen, da der Versicherungsschutz nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII durch die eigenwirtschaftliche Unterbrechung des versicherten Weges entfällt. Die Glätteprüfung stellt keine versicherte Vorbereitungshandlung dar, da sie weder unerwartet noch rechtlich geboten war und der unmittelbare Weg zur Arbeitsstätte unterbrochen wurde.

Praxishinweis
Versicherungsschutz bei Wegeunfällen endet bei mehr als geringfügigen privaten Unterbrechungen des Weges zur Arbeitsstätte. Vorbereitungshandlungen sind nur versichert, wenn sie gesetzlich genannt oder eng mit der versicherten Tätigkeit verbunden sind. Subjektive Einschätzungen begründen keinen Versicherungsschutz.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BSG, Urteil vom 23.01.2018 - B 2 U 3/16 R
Gericht : BSG
Aktenzeichen : B 2 U 3/16 R
Entscheidungsdatum : 22. Januar 2018
Amtliche Quelle :

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