BSG, Urteil vom 05.07.2016 - B 2 U 16/14 R
LSG Bayern 7. Mai 2014
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BSG 5. Juli 2016

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger erlitt auf dem Weg von einer Arztpraxis zu seiner Arbeitsstätte einen Unfall. Er hatte zuvor seine Wohnung verlassen, die Arbeitszeit wegen des Arztbesuchs später begonnen und hielt sich maximal 40 Minuten in der Praxis auf. Die Beklagte erkannte den Unfall nicht als Arbeitsunfall an.

Entscheidungsgründe
Entscheidend sind §§ 2, 3, 6, 8 SGB VII. Das Gericht verneint Versicherungsschutz, da der Arztbesuch eigenwirtschaftlich und keine versicherte Tätigkeit war. Der direkte Weg zur Arbeit wurde durch den Abweg zum Arzt mehr als geringfügig unterbrochen. Ein versicherter Weg von einem „dritten Ort“ setzt mindestens zweistündigen Aufenthalt voraus, was hier nicht gegeben ist.

Praxishinweis
Unfallversicherungsschutz auf Wegen von einem dritten Ort zur Arbeitsstätte besteht nur bei mindestens zweistündigem Aufenthalt. Kurzfristige Unterbrechungen aus eigenwirtschaftlichen Gründen begründen keinen Versicherungsschutz und führen zur Klageabweisung. Die Zwei-Stunden-Grenze sichert Rechtssicherheit und Gleichbehandlung.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BSG, Urteil vom 05.07.2016 - B 2 U 16/14 R
Gericht : BSG
Aktenzeichen : B 2 U 16/14 R
Entscheidungsdatum : 4. Juli 2016
Amtliche Quelle :

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